( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Die Kürzung des Unterhaltsanspruchs durch teilweise Anrechnung der Familienbeihilfe kann auch für den Zeitraum vor Kundmachung der Teilaufhebung des § 12a FLAG durch den VfGH am 13. 9. 2002 erfolgen; dies gilt auch für „Nicht-Anlassfälle“ des VfGH-Verfahrens.
OGH 19.11.2002, 4 Ob 52/02d

