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Auslegung der Vereinbarung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/063 Heft 3 v. 20.2.2003

( § 1 WEG 1975 , § 19 Abs 2 WEG 1975 , § 914 ABGB ) Für den Inhalt einer Vereinbarung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels ist ausschließlich der einer objektiven Auslegung zugängliche Wortlaut maßgeblich; der Wille der Vertragsparteien kann bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden.

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