vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung an die Akonto-Vorschreibungen des Verwalters

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/036 Heft 2 v. 6.2.2003

( § 17 Abs 1 WEG 1975 ) Solange kein gegenteiliger Beschluss der (Wohnungs-)Eigentümergemeinschaft vorliegt, sind die vom Verwalter vorgeschriebenen Akontozahlungen für die Mit- und Wohnungseigentümer bindend. Die Fälligkeit der Akontozahlungen wird durch die Einwendung, der Verwalter habe bei ihrer Festlegung rechtswidrige Bewirtschaftungskosten berücksichtigt (hier: Vorwurf eines vertragswidrigen Verwaltungshonorars), nicht berührt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!