( § 1489 ABGB , § 332 ASVG ) Die Verjährung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Schädiger, der aufgrund einer Legalzession bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses auf den ersatzpflichtigen Sozialversicherungsträger übergegangen ist, beginnt erst dann zu laufen, wenn der Sozialversicherungsträger Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können.

