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Sorgfaltsmaßstab für die Rechtsberatung durch die Arbeiterkammer

SCHADENERSATZZRInfo 2003/039 Heft 2 v. 6.2.2003

( § 1299 ABGB ) Bei der Rechtsberatung von Arbeitnehmern trifft die Kammern für Arbeiter und Angestellte der Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen nach § 1299 ABGB .

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