( § 1299 ABGB ) Bei der Rechtsberatung von Arbeitnehmern trifft die Kammern für Arbeiter und Angestellte der Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen nach § 1299 ABGB .
( § 1299 ABGB ) Bei der Rechtsberatung von Arbeitnehmern trifft die Kammern für Arbeiter und Angestellte der Sorgfaltsmaßstab von Sachverständigen nach § 1299 ABGB .
