vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung eines Notars aufgrund der Verbücherung einer Fremdwährungshypothek

SCHADENERSATZZRInfo 2003/038 Heft 2 v. 6.2.2003

( § 1012 ABGB , § 1299 ABGB ) Wenn ein Notar einen Vertrag oder Notariatsakt errichtet, ist er verpflichtet, den Vertragsparteien eine vollständige Rechtsbelehrung zu erteilen und sie auch über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Rechtsakts aufzuklären.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!