( § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG , § 209 AußStrG ) In einem Verfahren zur Überprüfung, ob ein Sachwalter zu bestellen ist, darf Dritten ohne Zustimmung des Betroffenen keine Akteneinsicht gewährt werden.
OGH 15.10.2002, 4 Ob 208/02w
( § 2 Abs 3 Z 10 AußStrG , § 209 AußStrG ) In einem Verfahren zur Überprüfung, ob ein Sachwalter zu bestellen ist, darf Dritten ohne Zustimmung des Betroffenen keine Akteneinsicht gewährt werden.
OGH 15.10.2002, 4 Ob 208/02w
