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Aufschub der Räumungsexekution nach Ausübung eines Wiederkaufrechts

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2003/042 Heft 2 v. 6.2.2003

( § 42 Abs 1 Z 5 EO , § 1068 ABGB ) Die Exekution auf Räumung einer Liegenschaft kann auf Antrag analog § 42 Abs 1 Z 5 EO aufgeschoben werden, wenn der Verpflichtete in einem Parallelverfahren die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob dieser Liegenschaft nach Ausübung eines Wiederkaufrechts begehrt.

OGH 27.11.2002, 3 Ob 131/02i

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