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Sachantrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Antrag auf einstweilige Verfügung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/033 Heft 2 v. 6.2.2003

( § 6 MRG , § 19 Abs 2 MRG , § 37 Abs 3 Z 22 MRG , § 39 MRG ) Beantragt ein Mieter gleichzeitig, den Vermieter zur Durchführung bestimmter Erhaltungsarbeiten zu verpflichten und eine einstweilige Verfügung hinsichtlich eines Teils dieser Erhaltungsarbeiten zu erlassen, so ist auch der Sachantrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten trotz sonst vorgeschalteter Schlichtungsstelle unmittelbar bei Gericht einzubringen. Die spätere Zurückziehung des Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ändert nichts an der Zuständigkeit des Gerichts für den Sachantrag.

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