( § 145a ABGB ) Wenn für einen bisher obsorgeberechtigten Elternteil ein Sachwalter bestellt wird, verliert er ex lege das Recht, sein Kind zu vertreten und dessen Vermögen zu verwalten. Der Umstand, dass das Kind unvertreten ist, gefährdet das Kindeswohl; daher ist in diesem Fall die Übertragung der Obsorge auf Pflegeeltern gerechtfertigt.
OGH 30.10.2002, 7 Ob 185/02k

