( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Der Geldunterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil ist um jenen Betrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags zu vermindern, der die steuerliche Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bezweckt.

