- Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Erhöhung der in § 291a EO und § 291b EO angeführten Beträge sowie über die Tabellen der unpfändbaren Freibeträge (Existenzminimum-Verordnung 2003 - ExMinV 2003), BGBl II 2003/125, ausgegeben am 7. 2. 2003. Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen ( § 293 Abs 1 lit a ASVG ). Die Kundmachung der Freibeträge in der Existenzminimum-Verordnung hat nur mehr deklarative Bedeutung. Zu den Werten aufgrund der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes ab 1. 1. 2003 siehe bereits ZRInfo 2002/502 .

