( § 1041 ABGB , § 1431 ABGB ) Wer Beträge, die von seinem Konto im Rahmen einer Einzugsermächtigung abgebucht worden sind, wegen Rechtsgrundlosigkeit zurückverlangen will, muss das Fehlen eines Rechtsgrunds für den Zahlungsfluss beweisen.
OGH 14.10.2003, 1 Ob 215/03d

