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Unpfändbare Freibeträge ab 2004

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2003/494 Heft 22 v. 18.12.2003

Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen nach § 293 Abs 1 lit a ASVG. Aufgrund der EO-Novelle 2003 (vgl. ZRInfo 2003/162) werden die aktuellen Werte ab 2004 nicht mehr im BGBl kundgemacht - ebenso wenig die Existenzminimumtabellen. Die Tabellen sollen jedoch auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz (http://www.bmj.gv.at ) veröffentlicht werden.

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