Seit 1. 1. 2002 ändern sich die unpfändbaren Freibeträge („Existenzminimum“) automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen nach § 293 Abs 1 lit a ASVG. Aufgrund der EO-Novelle 2003 (vgl. ZRInfo 2003/162) werden die aktuellen Werte ab 2004 nicht mehr im BGBl kundgemacht - ebenso wenig die Existenzminimumtabellen. Die Tabellen sollen jedoch auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz (http://www.bmj.gv.at ) veröffentlicht werden.

