( § 35 EO , § 36 WEG 2002 , § 22 WEG 1975 ) Wenn der Miteigentümer seine Eigentumswohnung nach Ausschluss aus der Gemeinschaft veräußert, kann das Zwangsversteigerungsverfahren (nach Einverleibung bzw Rechtfertigung des Eigentumsrechts) nur mehr gegen den Erwerber geführt werden.

