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Pfandverschlechterung - Neuvermietung nach Einleitung des Exekutionsverfahrens

SACHENRECHTZRInfo 2003/485 Heft 22 v. 18.12.2003

( § 458 ABGB ) Wenn das Pfandobjekt bereits im Zeitpunkt der Verpfändung vermietet war, führt eine Neuvermietung zu üblichen Konditionen nicht zu einer Pfandverschlechterung iSd § 458 ABGB . Dies gilt auch dann, wenn die verpfändete Liegenschaft erst nach Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens neu vermietet worden ist.

OGH 08.10.2003, 9 Ob 103/03t

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