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Wohnungsgemeinnützigkeit - Pflicht, während der gesamten Laufzeit auf angemessene Darlehenskonditionen zu achten

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/465 Heft 21 v. 4.12.2003

( § 14 Abs 1 WGG , § 23 Abs 1a WGG ) § 23 Abs 1a WGG stellt die Verpflichtung von gemeinnützigen Bauvereinigungen, während der gesamten Laufzeit auf angemessene Darlehenskonditionen zu achten, lediglich klar; eine entsprechende Verpflichtung bestand auch schon vor In-Kraft-Treten dieses Absatzes (mit 1. 9. 1999).

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