( § 933a ABGB , § 1295 Abs 1 ABGB ) Wenn das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet werden soll und der Vermieter primär die Funktion als Finanzierer wahrnimmt, ist der Mieter in den Schutzbereich des zwischen Vermieter und einem Bauunternehmer geschlossenen Werkvertrags über die Errichtung des Mietobjekts einbezogen. Im Fall von Mängeln kann dem Mieter daher ein vertraglicher Schadenersatzanspruch gegen den Bauunternehmer zustehen.

