Das Kundmachungsreformgesetz 2004, BGBl I 2003/100, ausgegeben am 21. 11. 2003, sieht u.a. vor, dass die Bundesgesetzblätter ab 1. 1. 2004 nicht mehr in Papierform verteilt und versendet werden, sondern in ihrer authentischen Fassung ausschließlich über das Internet - im Rahmen des Rechtsinformationssystem des Bundes (http://www.ris.bka.gv.at ) - abrufbar sind.

