vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung der verpfändeten Forderung durch den Verpfänder

SACHENRECHTZRInfo 2003/460 Heft 21 v. 4.12.2003

( § 447 ABGB , § 405 ZPO ) Durch die Verpfändung einer Forderung verliert der Verpfänder nicht das Recht, die Forderung beim Schuldner einzuklagen; er kann aber nicht Zahlung, sondern nur den gerichtlichen Erlag zugunsten des Pfandgläubigers fordern. Ein Zahlungsbegehren schadet aber nicht; auch wenn nur Zahlung begehrt wurde, kann das Urteil - unabhängig davon, ob eine (vertragliche) Verpfändung oder eine (gerichtliche) Pfändung vorliegt - auf Gerichtserlag lauten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!