( § 551 ABGB , § 785 ABGB ) Ein Verzicht auf den Pflichtteil umfasst auch einen Pflichtteilserhöhungsanspruch des Noterben (Schenkungspflichtteil).
( § 551 ABGB , § 785 ABGB ) Ein Verzicht auf den Pflichtteil umfasst auch einen Pflichtteilserhöhungsanspruch des Noterben (Schenkungspflichtteil).
