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Bedeutung der Hinterlassung des Pflichtteils mit letztwilliger Verfügung

ERBRECHTZRInfo 2003/461 Heft 21 v. 4.12.2003

( § 551 ABGB , § 785 ABGB ) Ein Verzicht auf den Pflichtteil umfasst auch einen Pflichtteilserhöhungsanspruch des Noterben (Schenkungspflichtteil).

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