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Abgabe einer weiteren Erbserklärung trotz rechtskräftiger Zurückweisung der früheren Erbserklärung

ERBRECHTZRInfo 2003/462 Heft 21 v. 4.12.2003

( § 799 ABGB , § 122 AußStrG ) Abgesehen von der materiellen Rechtskraft spricht nichts dagegen, dass ein Erbansprecher nach rechtskräftiger Zurückweisung seiner Erbserklärung eine weitere - inhaltlich übereinstimmende - Erbserklärung abgibt. Die Rechtskraft der Vorentscheidung steht der neuen Erbserklärung nicht entgegen, wenn sich der rechtserzeugende Sachverhalt nachträglich geändert hat.

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