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Kausalzusammenhang und Anscheinsbeweis

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/472 Heft 21 v. 4.12.2003

( § 272 ZPO ) Der Kausalzusammenhang kann Gegenstand eines Anscheinsbeweises sein, wenn ein Beweisnotstand besteht, der nur durch die Gewährung einer Beweismaßreduzierung zu bewältigen ist.

OGH 10.07.2003, 2 Ob 131/03h

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