( § 272 ZPO ) Der Kausalzusammenhang kann Gegenstand eines Anscheinsbeweises sein, wenn ein Beweisnotstand besteht, der nur durch die Gewährung einer Beweismaßreduzierung zu bewältigen ist.
OGH 10.07.2003, 2 Ob 131/03h
( § 272 ZPO ) Der Kausalzusammenhang kann Gegenstand eines Anscheinsbeweises sein, wenn ein Beweisnotstand besteht, der nur durch die Gewährung einer Beweismaßreduzierung zu bewältigen ist.
OGH 10.07.2003, 2 Ob 131/03h
