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Verfahrensunterbrechung nach Verzicht des Verfahrenshelfers auf die Rechtsanwaltschaft

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/447 Heft 20 v. 20.11.2003

( § 63 ZPO , § 160 Abs 1 ZPO , § 34 RAO ) Wenn der einer Partei im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebene Rechtsanwalt stirbt oder auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, tritt Unterbrechung des Verfahrens ein. Ein Unterbrechungsbeschluss ist nicht notwendig.

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