( § 176 Abs 1 ABGB ) Ob die drohende Abschiebung des Kindes zusammen mit einem obsorgeberechtigten Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, die die Entziehung der Obsorge rechtfertigt, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Ungünstigere Entwicklungsbedingungen im Heimatstaat des Kindes reichen für sich alleine nicht aus, wenn die Familie von dort stammt.
OGH 08.07.2003, 4 Ob 146/03d

