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Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Bundesbetreuung

SCHULDRECHTZRInfo 2003/440 Heft 20 v. 20.11.2003

( § 1 Abs 3 BBetrG ) Obwohl das Bundesbetreuungsgesetz (BBetrG) als Selbstbindungsgesetz für die Privatwirtschaftsverwaltung ausdrücklich keine Rechtsansprüche vorsieht, ist der Bund - aufgrund des aus dem BBetrG ableitbaren Gleichbehandlungsgebots - von Gesetzes wegen verpflichtet, jeden Asylwerber, der die in diesem Gesetz aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, in die Bundesbetreuung aufzunehmen. Daher kann ein klagbarer Anspruch auf Aufnahme in die Bundesbetreuung bestehen.

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