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Exekutionsantrag und Erfüllung einer Bedingung

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2003/449 Heft 20 v. 20.11.2003

( § 7 Abs 2 EO ) Die Vollstreckbarkeitsbestätigung bestätigt nur den Eintritt der formellen Vollstreckbarkeit, nicht die Erfüllung einer im Exekutionstitel enthaltenen Bedingung oder den Ablauf einer Befristung. Gleiches gilt für die Vollstreckbarkeitsbestätigung eines Schiedsspruchs.

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