( § 472 ABGB ) Mangels eines entsprechenden besonderen Parteiwillens bei Abschluss des Dienstbarkeitsvertrags bietet die Dienstbarkeit der Schiabfahrt keine Rechtsgrundlage dafür, auf dem dienenden Grundstück einen Schischulsammelplatz zu errichten und zu betreiben.
OGH 11.09.2003, 6 Ob 148/03p

