( § 362 ABGB ) Die Aufgabe des Eigentumsrechts an einer verbücherten Liegenschaft setzt die Eintragung der „Herrenlosigkeit“ im Grundbuch voraus. Solange diese Eintragung nicht erfolgt ist, bleibt das Eigentumsrecht bestehen.
OGH 26.08.2003, 5 Ob 118/03v
Siehe auch OGH 27.08.2002 , 5 Ob 197/02k = ecolex 2002/331 = immolex 2003/114 = JBl 2003, 240 = wobl 2003/56 = ZRInfo 2002/434 (Unzulässigkeit der Dereliktion eines Wohnungseigentumsobjekts).

