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Zulässigkeit von Eingriffen in die Mietrechte aufgrund eines Dachbodenausbaus

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/442 Heft 20 v. 20.11.2003

( § 18c Abs 2 MRG ) Ob die Mieter gemäß § 18c Abs 2 MRG (in Zusammenhang mit der nachträglichen Neuerrichtung von Mietgegenständen) Eingriffe in ihre Benützungsrechte an allgemeinen Teilen (hier: Verlegung der Waschküche) zu dulden haben, hängt davon ab, ob sie - bezogen auf die tatsächliche Ausübung dieser Benützungsrechte - gleichwertigen Ersatz oder eine Abgeltung in Form einer Geldentschädigung erhalten. Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit sind auch Verbesserungen, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden (hier: mechanische Entlüftung und Trockner), zu berücksichtigen.

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