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In-Kraft-Treten des neuen Fundrechts

SACHENRECHTZRInfo 2003/009 Heft 1 v. 23.1.2003

Das mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 eingeführte neue Fundrecht ( §§ 388 ff ABGB) tritt am 1. 2. 2003 in Kraft. Wichtigste Änderungen:

Grundsätzlich muss jeder Fund der Fundbehörde zur Verwahrung übergeben werden ( § 390 ABGB);Der Finder kann bereits nach Ablauf eines Jahres nach Anzeige des Fundes das Eigentumsrecht an der gefundenen Sache beanspruchen ( § 395 ABGB);

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