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Sachwalter - stillschweigende Verlängerung eines befristeten Mietvertrags

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/008 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 273a ABGB , § 1114 ABGB , § 29 Abs 3 MRG , § 569 ZPO ) Die stillschweigende Verlängerung eines befristeten Mietvertrags aufgrund der Vermutung des § 1114 ABGB iVm § 569 ZPO durch einen Vermieter, dem für diesen Geschäftsbereich ein Sachwalter bestellt wurde, bedarf der Zustimmung des Sachwalters sowie - wenn der Abschluss des Mietvertrags nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört - der gerichtlichen Genehmigung.

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