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Durchsetzbarkeit der gemeinsamen Obsorge

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/007 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 177 ABGB , § 177a ABGB ) Die gemeinsame Obsorge setzt stets eine entsprechende Vereinbarung der Eltern voraus und kann nicht auf Antrag eines Elternteils gegen den Widerstand des anderen gerichtlich angeordnet werden.

OGH 30.09.2002, 1 Ob 118/02p

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