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Pauschalmietzins - Präklusivfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/012 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 15 Abs 4 MRG , § 16 Abs 8 MRG ) Wird ein Pauschalmietzins gemäß § 15 Abs 4 MRG auf Antrag des Vermieters oder des Hauptmieters in seine Bestandteile (Hauptmietzins, Betriebskosten usw.) aufgespalten, so ist § 16 Abs 8 MRG über die Unwirksamkeit von Mietzinsvereinbarungen und über die Präklusion ihrer Geltendmachung anzuwenden. Die Präklusionsfrist beginnt jedoch erst mit der Rechtskraft des Aufspaltungsbeschlusses zu laufen.

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