( § 12a Abs 2 MRG , § 1497 ABGB ) Auf die sechsmonatige Präklusivfrist des § 12a Abs 2 MRG , innerhalb welcher der Vermieter die Anhebung des Hauptmietzinses wegen Unternehmensveräußerung verlangen muss, sind die Regeln über die Hemmung und Unterbrechung von Verjährungsfristen analog anzuwenden. Daher wird der Lauf der Präklusivfrist unterbrochen, wenn der Mieter das Anhebungsrecht des Vermieters ausdrücklich oder schlüssig anerkennt.

