( § 16 Abs 2 MRG , § 2 RichtWG ) Die mietrechtliche Normwohnung ist eine Wohnung in einem Althaus (Baubewilligung vor dem 9. 5. 1945). Dementsprechend sind Zuschläge zum Richtwert für eine bei Altbauwohnungen vom historischen Standard abweichende bessere Ausstattung gerechtfertigt.

