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Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung - Mietvertragsabschluss nach Erwerb einer Eigentumswohnung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/014 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 30 Abs 2 Z 8 MRG , § 30 Abs 3 MRG ) Die Kündigungsbeschränkung des § 30 Abs 3 2. Satz MRG (zehnjährige Sperrfrist nach Erwerb des „Miethauses“ für eine Eigenbedarfskündigung) ist auch auf vermietete Eigentumswohnungen anwendbar.

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