( § 10 Abs 4 MRG ) Dem Schriftlichkeitsgebot des § 10 Abs 4 MRG (Anzeige eines Aufwandersatzanspruchs durch den Mieter) wird durch ein Telefax mit der (fernkopierten) Unterschrift des Mieters entsprochen.
OGH 05.11.2002, 5 Ob 207/02f
( § 10 Abs 4 MRG ) Dem Schriftlichkeitsgebot des § 10 Abs 4 MRG (Anzeige eines Aufwandersatzanspruchs durch den Mieter) wird durch ein Telefax mit der (fernkopierten) Unterschrift des Mieters entsprochen.
OGH 05.11.2002, 5 Ob 207/02f
