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Nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum - rechtswidrige Vereinbarungen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/016 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 15c WGG idF vor BGBl I 2001/162 ) Sowohl in der Einladung der gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) zur Stellung eines Antrags auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum als auch in einem Kaufanbot der GBV als auch im Kaufvertrag selbst darf nicht zum Nachteil des Nutzungsberechtigten von den Vorgaben des § 15b Abs 3 bis 7 WGG idF vor BGBl I 2001/162 abgegangen werden.

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