Mit Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, BGBl II 2002/463, ausgegeben am 17. 12. 2002, wurde die Entgeltrichtlinienverordnung (ERVO) geändert. Die Pauschalbeträge zur Deckung der Verwaltungskosten wurden geringfügig erhöht ( § 6 Abs 1 Z 1 lit a ERVO: € 170,4 statt € 165,69; § 6 Abs 1 Z 1 lit b ERVO: € 211,2 statt € 205,81). Weiters wurde für künftige Änderungen aufgrund des Verbraucherpreisindexes eine Auf- oder Abrundung auf „durch 12 teilbare volle 10-Cent-Beträge“ eingeführt. Die Änderungen sind rückwirkend mit 1. 4. 2002 in Kraft getreten.

