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Verwahrung von Hühnern in der Nähe eines Radwegs

SCHADENERSATZZRInfo 2003/020 Heft 1 v. 23.1.2003

( § 1320 ABGB ) Ein Tierhalter verletzt seine Verwahrungspflicht, wenn er Hühner, die er in der Nähe einer Straße oder eines Radwegs hält, nicht einsperrt, sofern die Verkehrsfrequenz nicht bloß sehr gering ist.

OGH 21.11.2002, 2 Ob 278/02z

Sachverhalt: Die Klägerin fuhr mit dem Rad auf einem Überlandradweg (Geschwindigkeit ca. 15 km/h). Sie nahm mehrere freilaufende Hühner auf der Wiese neben dem Radweg wahr. Die Sicht auf die Fahrbahn war aufgrund der ihr entgegen scheinenden Sonne beeinträchtigt. Ein Huhn lief über die Straße und kollidierte mit dem Fahrrad. Die Klägerin kam zu Sturz und verletzte sich. Die Hühner werden von dem beklagten Landwirt gehalten.

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