( § 1295 Abs 2 ABGB ) Wenn zum Vorwurf der Schikane ein Verstoß gegen besondere Treuepflichten tritt, kann auch ein Zwang zum Abschluss eines Vertrags bestehen. Mit- und Wohnungseigentümer sind zur Annahme der Schenkung von Grundflächen, deren Erwerb zur Erfüllung von Bauauflagen notwendig ist, verpflichtet, wenn dadurch gravierende Schäden von der Gemeinschaft abgewendet werden können und die Nachteile so gering sind, dass eine Verweigerungshaltung nur mit Schikane erklärbar ist.

