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Aufwandersatzanspruch des Mieters - Abschreibung von geförderten Verbesserungsmaßnahmen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/414 Heft 19 v. 6.11.2003

( § 10 Abs 1 MRG ) Die Abschreibung von Aufwendungen iSd § 10 Abs 3 Z 1 oder Z 3 MRG (hier: für den Einbau einer Gasetagenheizung), die aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden, richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Förderung, darf jedoch die „Mindestlaufzeit“ von zehn Jahren nicht unterschreiten.

OGH 26.08.2003, 5 Ob 161/03t

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