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Vermietung des gesamten Gebäudes an einen einzigen Mieter und Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/415 Heft 19 v. 6.11.2003

( § 3 Abs 2 Z 3 MRG ) Im Fall der Vermietung des gesamten Gebäudes zu Geschäftszwecken an einen einzigen Mieter trifft den Vermieter im Vollanwendungsbereich des MRG die Erhaltungspflicht für die zentrale Wärmeversorgungsanlage und den Personenaufzug, weil diese Anlagen als Gemeinschaftsanlagen iSd § 3 Abs 2 Z 3 MRG anzusehen sind.

OGH 26.08.2003, 5 Ob 172/03k

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