( § 30 Abs 2 Z 3 MRG ) Wenn der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung ein Badezimmer einbaut, ohne für eine wirksame Isolierung gegen Feuchtigkeit zu sorgen, liegt ein erheblich nachteiliger Gebrauch vor, der den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt.

