( § 528 Abs 2 Z 4 ZPO , Art 6 MRK) Art 6 MRK gewährt kein Recht auf einen Instanzenzug oder auf Gerichtsbarkeit in allen Instanzen. Daher bestehen gegen Rechtsmittelbeschränkungen (hier: Unzulässigkeit des Revisionsrekurses über die Verfahrenshilfe) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
OGH 09.07.2003, 9 Ob 78/03s

