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Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum - Zustimmung aller Miteigentümer und Rangordnung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/406 Heft 18 v. 23.10.2003

( § 40 Abs 2 WEG 2002 , § 42 WEG 2002 ) Ebenso wie für die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 ist für die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum iSd § 42 WEG 2002 die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich.

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