( § 40 Abs 2 WEG 2002 , § 42 WEG 2002 ) Ebenso wie für die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG 2002 ist für die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum iSd § 42 WEG 2002 die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich.

