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Zinsminderungsrecht für einen Rechtsmangel

SCHULDRECHTZRInfo 2003/403 Heft 18 v. 23.10.2003

( § 1096 Abs 1 ABGB , § 1440 ABGB ) Ein Zinsminderungsrecht kann auch bei Vorliegen eines Rechtsmangels bestehen (hier: Überschreiten der Betriebsanlagengenehmigung des Verpächters durch den vereinbarten Pachtzweck).

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