( § 1096 Abs 1 ABGB , § 1440 ABGB ) Ein Zinsminderungsrecht kann auch bei Vorliegen eines Rechtsmangels bestehen (hier: Überschreiten der Betriebsanlagengenehmigung des Verpächters durch den vereinbarten Pachtzweck).
( § 1096 Abs 1 ABGB , § 1440 ABGB ) Ein Zinsminderungsrecht kann auch bei Vorliegen eines Rechtsmangels bestehen (hier: Überschreiten der Betriebsanlagengenehmigung des Verpächters durch den vereinbarten Pachtzweck).
