vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsminderungsrecht als Gefahrtragungsregel

SCHULDRECHTZRInfo 2003/402 Heft 18 v. 23.10.2003

( § 1096 Abs 1 ABGB ) Der Bestandnehmer hat gemäß § 1096 Abs 1 ABGB einen (gewährleistungsrechtlichen) Anspruch auf Zinsminderung, wenn das Bestandobjekt schon bei der Übergabe so mangelhaft war oder während der Bestandzeit ohne sein Verschulden so mangelhaft wurde, dass es nicht zum bedungenen Gebrauch taugt, oder wenn der Bestandgeber dem Bestandnehmer den bedungenen Gebrauch nicht in vollem Ausmaß verschafft oder ihn darin durch eigenes Verhalten bzw ihm zurechenbares Verhalten eines Dritten stört.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!