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Kulanzzahlung aus der Haushaltsversicherung und mitversicherte Sachen eines Dritten

SCHULDRECHTZRInfo 2003/371 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 76 Abs 1 VersVG , § 85 VersVG ) Auch wenn eine Kulanzzahlung des Versicherungsunternehmens weder einen Vergleich noch ein Anerkenntnis zur Grundlage hat, stellt sie kein Geschenk, sondern eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag dar.

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